Braunsdorf    im Zschopautal

... ein Ortsteil der Gemeinde Niederwiesa stellt sich vor 

Leitsteine.

Einleitung

Bis vor wenigen Jahren waren an den Rändern von Fernstraßen, Land- und Kreisstraßen, aber auch an Straßen in Ortschaften oder zu den Verladebereichen von Bahnhöfen, zahlreiche senkrecht stehende, ca. 70 cm bis 1 m hohe, meist quadratische Granitsteine zu sehen, die wohl nur dann Beachtung fanden, wenn ein Fahrzeuglenker wegen eines Fahrfehlers oder anderer Ursachen unliebsam dagegen fuhr. Diese Steine sind bis auf wenige, die wohl bei Fahrbahnsanierungen vergessen wurden oder die so unbedeutend erschienen, dass eine Entfernung nicht als notwendig erachtet wurde, heute nicht mehr vorhanden.

Während es zu den mannigfachen Formen von Meilen- und Kilometersteinen an den Straßen bis hin zu den heute verwendeten Stationierungszeichen viele Seiten im Internet gibt, suchten die Autoren vergeblich nach einschlägigen Informationen über diese Randsteine. Auch Recherchen in anderen Medien brachten nur wenige Treffer. Allein eine offizielle Bezeichnung festzustellen, war zunächst nicht einfach. Prell-, Abweis-, Abwehr-, Begrenzungs- oder Randsteine oder –pfosten? Als Abweissteine kollidieren sie so mit derselben Bezeichnung für die tatsächlichen Abweissteine an Mauerecken. Sämtliche Bezeichnungen kursieren, ohne dass sich zunächst eine konkrete Benennung herauskristallisierte. Dies behinderte die Suche nach weiterem Quellenmaterial enorm. Die Bezeichnung „Leitstein“ konnte jedoch in der Folge belegt werden.

Dem Autor gelang es dann aber gemeinsam mit den Redakteuren des Archivs für Autobahn- und Straßenbaugeschichte (AfASG), Helmut Schneider und Dr. Reiner Ruppmann, und nach entscheidenden Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) Licht ins Dunkel zu bringen und wohl erstmals seit 1937 wieder über die Leitsteine zu publizieren: (http://www.strassengeschichte.de/Menueoptionen/Geschichte/Historie/Randsteine/randsteine.htm).

Da sich in weiteren Regelwerken keine anderslautenden Hinweise finden, ist für diese Art der Straßenbegrenzung somit der Begriff „Leitstein“ verbindlich. Dieser Begriff ist jedoch heutzutage im Wegebau doppelt belegt; er steht auch für Markierungen von Schutz- und Leitstreifen mit Rillen, Nocken oder einer anderen Farbgebung, wie sie an Bahnsteigen, Haltestellen, Kreuzungen und Ampelanlagen zu finden sind. Da jedoch für die hier behandelten Randsteine der Begriff „Leitstein“ seit 1937 belegt ist, sollte dieser bis auf weiteres verwendet werden.

Die Leitsteine gehören zur Obergruppe Straßenausstattung, welche der Förderung der Sicherheit, der Verbesserung der Orientierung und der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Straße dient. Sie zählen zu Kategorie der Leiteinrichtungen und hier speziell zu den vertikalen Leiteinrichtungen. Horizontale und vertikale Leiteinrichtungen waren und sind ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Straßensysteme. Sie unterstützen die visuelle Führung des Kraftfahrers im Straßenraum und leisten damit einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und des Fahrkomforts. Besonders wichtig ist, dass Leiteinrichtungen nachts gut sichtbar und erkennbar sind. Leitsteine, -pfähle und -pfosten dienen der Abgrenzung der Fahrbahn und einem besseren Erkennen deren Verlaufs.

Abb. 1: frühe Leitsteine in Niederwiesa, Kreuzung Mühlenstraße/Lichtenwalder Straße im Juni 1912;
Foto: Paul Harmann; Quelle: Archiv der Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa.

Geschichte

Anzunehmen ist, dass mit dem beginnenden Chaussee(aus)bau im 18. Jahrhundert auch die Thematik Wegebegrenzung thematisiert wurde. Durch farbige Markierungen an den Straßenbäumen, insbesondere seit der Anlage von Alleen, oder das Aufstellen von Steinen wurde eine optische Markierung des Straßenverlaufs erreicht, welche insbesondere bei Dunkelheit und nach Schneefall dankbar angenommen wurde. Zusätzlich konnten solche fest im Boden verankerten Steine als Fixpunkte dienen, wenn man mit Kräften und Hebeln ein Gefährt aus misslicher Lage befreien musste. Ursprünglich waren die Steine am Straßenrand offenbar nur so groß dimensioniert, dass Fuhrwerke gefahrlos darüber hinwegrollen konnten. Später wurden offenbar höhere Steine aufgestellt, um ein Abkommen von der Chaussee zu vermeiden - unter Inkaufnahme stärkerer Fahrzeugbeschädigungen. Bei den bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden geringen Geschwindigkeiten war die Gefahr gefährlicher Kollisionen mit den vertikalen Steinen jedoch gering.

Das derzeit älteste (den Autoren bekannte) Foto solcher senkrechten Leitsteine ist durch ein Hochzeitsfoto des bekannten Wanderpredigers Gustaf Nagel aus dem Juni 1912 überliefert. Die Hochzeitsgesellschaft machte in Niederwiesa an der Kreuzung Mühlenstraße/ Lichtenwalder Straße einen Fotostopp. An der dortigen Kreuzung sind auf dem Foto vier steinfarbene Leitsteine deutlich zu erkennen.

Straßenbauumfrage 1934

Anlässlich einer 2000-km-Rundfahrt im Jahr 1934 wurden die Teilnehmer unter anderem auch zur Straßenbauausrüstung befragt. Hinsichtlich der „Abweissteine“ veröffentlichte Albert Liese 1935 im zweiten Heft der Zeitschrift „Die Straße“ einen interessanten Aufsatz. Liese sah für die Zukunft auch ein Abweichen vom bisherigen Zweck, abirrende, langsame Fahrzeuge abzufangen und vor einem Absturz zu bewahren. Künftig werde die Funktion vielmehr das Weisen der Richtung und Fahrbahngrenzen sein.

Liese betont die Funktion jener Steinsäulen als Orientierungspunkte hin zum Straßenrand und stellt einen Katalog an Bedingungen zu Aufstellung, Anstrich und Beleuchtung auf. Offensichtlich gab es seinerzeit noch keine konkrete Vorschrift hierzu. Unter anderem beschreibt er, dass die Steine gleichmäßig geformt und peinlich genau ausgerichtet sein, die Köpfe 20 bis 25 Zentimeter weiß angestrichen und einen 15 bis 20 Zentimeter breiten Farbring tragen müssen. Der Ring ist normalerweise schwarz und an besonderen Punkten rot. Der Fuß des Steines kann seine natürliche Farbe beibehalten. Er empfahl auch weiße Rückstrahler für die Gerade und orange Rückstrahler in Kurven, angebracht jeweils im weißen Kopf. Vielfach, so Liese, träfe man noch schwarz getünchte Steinköpfe an, welche nach Schneefall besser zu sähen seien. Jedoch seien oft die kompletten Säulen zugeschneit und die Schneeräumkannte sodann die maßgebliche Fluchtlinie. Er fasst letztlich zusammen: „Aus den vorstehenden Ausführungen geht hervor, daß den Abweissteinen, ihrer Gestalt, Größe und Stärke, ihrem Abstand voneinander, ihrem Anstrich und ihrer Beleuchtung, eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für eine schnelle und sichere Abwicklung des Kraftverkehres beizumessen ist.“

Vielleicht waren es auch seine Anregungen, welche zur RAL 1937 führten.

Abb. 2: Skizze zur Fahrerorientierung an den Leitsteinen aus
Liese, Albert: Die Abweissteine an den Straßen. in:  Die Straße. Heft 2/1935. Seiten 58.

 

Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL) 1937

Die chronologisch nachfolgende Vorschrift war in den „Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL) 1937“ in der 4. Auflage vom Dezember 1942 auszumachen, welche anscheinend die schon vorher eingesetzten Steintypen und deren Maße in die Vorschriften übernommen, aber wohl nicht zwingend vorgeschrieben haben.

Der Abschnitt V. „Leiteinrichtungen an Reichsstraßen“ führt in Absatz B unter anderem „Leitsteine und Leitpflöcke“ auf und beschreibt diese eingehend. Die Leitsteine waren bevorzugt aus Naturstein herzustellen, sie sollten möglichst eine helle und gleichmäßige Farbe aufweisen, gut spaltbar und wetterbeständig sein. Einschlägige Gütevorschriften waren in der DIN/DVM 2100 beschrieben.

Die RAL 1937 gab genaue Maße der Leitsteine vor. Die Gesamthöhe ist mit 120 Zentimetern und die kürzeste sichtbare Höhe über Kronenrand mit 70 Zentimetern angegeben, der Querschnitt musste sich zwischen 15 x 20 und 25 x 30 Zentimetern bewegen. Der 20 Zentimeter breite Kopf war weiß, die nachfolgende Banderole von 12 Zentimetern schwarz. Der Schaft blieb steinfarben. An Geraden waren die Steine mit 50 Metern Abstand zu setzen, in nebeligen Gebieten aller 25 Meter und in Kurven gestaffelt zwischen 33,3 und 10 Metern.

Abb. 3: Tafel VIII der 4. Auflage der RAL 1937

Ablösung durch Leitpfosten

Waren die steinernen Pfosten auch durchaus in der Lage, ein Gefährt abzubremsen, so ist jedoch nicht zu verkennen, dass sie für Verkehrsteilnehmer ein enormes Risiko bedeuteten, bei einem Unfall schwere Verletzungen zu erleiden und/oder das Fahrzeug schwer zu beschädigen. So war diesen Steinen an den Rändern der Landstraßen trotz ihrer materialbedingten „Unsterblichkeit“ nicht das ewige Leben gegönnt. Parallel dazu hat es auch hölzerne Leitpfosten gegeben, diese waren jedoch nicht so langlebig und anfällig gegen Beschädigung und Vandalismus.   

Abb. 4: Die frühere Farbgebung der Leitsteine, weißer Kopf, Banderole und steinfarbener Schaft. Die Aufnahme datiert in die
1960er Jahre und Zeigt einen Leitstein oberhalb der Gaststätte „Lamm“ in Niederwiesa. Quelle: Sammlung Heiko Lorenz

Ein Allgemeines Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 16. März 1957 gibt mit den „Hinweisen für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen an Bundesfernstraßen“ (HLB 1957) noch heute geltende Vorschriften für die Gestaltung der Leitpfosten bekannt. Dort steht unter 5.1 „Zweck“: „Die Leitpfosten sind eine aus Leitsteinen und Leitpflöcken entwickelte Leiteinrichtung, die die seitliche Grenze des Verkehrsraums und den Verlauf der Straße anzeigt. Leitpfosten sind künftig bei Straßen mit mittlerem und starkem Verkehr anstelle der Leitsteine und Leitpflöcke anzuwenden.“ Damit war das Ende der Leitsteine eingeleitet, zumindest in Westdeutschland.

Für das Gebiet der DDR ist festzustellen, dass ab dem Ende der 1950er Jahre ein „armierter Betonleitpfosten“ zum Einsatz kam, welcher jedoch nur bis etwa 1963 verwendet wurde und durch „den verkehrsgerechten Leitpfosten“ nach TGL 12096/05 ersetzt wurde.

Das zeitlich anschließende Werk für das Gebiet der ehemaligen DDR war die vom Amt für Standardisierung der DDR verfügte TGL 12096 "Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr", hierbei insbesondere der Teil "Vertikale Leiteinrichtungen" mit einer Gültigkeit ab dem 1. April 1967. Leitsteine werden explizit in der TGL nicht genannt, lediglich Leitpfosten. Damit ist spätestens 1966 das Ende der Leitsteine wohl auch in der DDR besiegelt gewesen. Zumindest waren fortan bei Bauarbeiten nur noch die schmaleren Leitpfosten aus Plastik oder Beton aufzustellen.

Spätestens in den 1960er Jahren wurden also die Leitsteine durch die sicheren, dreieckigen, schmalen Leitpfosten ersetzt. Der Wikipedia-Eintrag zu Leitpfosten weiß, dass die Leitpfosten in der DDR „prinzipiell identisch mit den in der Bundesrepublik verwendeten“ waren.

Das Schicksal der Leitsteine

Viele Jahrzehnte säumten die Leitsteine noch unsere Straßenränder. Manche Zeitzeugen erinnern sich - zumindest für das Gebiet der ehemaligen DDR - an die Steine, welche selbst in den 1980er Jahren noch an den Straßenrändern standen.

Während die in der RAL 1937 beschriebenen Steine neben dem weißen Kopf und der farbigen Binde am Schaft zunächst steinfarben blieben, wie auf Fotografien aus den 1960er Jahren in Niederwiesa und Brtaunsdorf noch zu erkennen ist, so sind die Steine später dem Autor als komplett weiß mit roter oder schwarzer Binde in Erinnerung. Möglicherweise wurden später die Vorgaben in dieser Hinsicht abgeändert oder einfach nicht mehr beachtet. Es liegt nahe, dass man die Optik der verbliebenen Steine an die Leitpfosten anpasste.

heutiger Bestand in der Region

Während des Entstehens dieser Ausarbeitung ist der Autor stets mit offenen Augen durch die Region gefahren, konnte jedoch nahezu keine Leitsteine mehr ausmachen.

Insofern gelten der Gemeinde Niederwiesa und dem Chemnitzer Stadtteil Ebersdorf diesbezüglich besondere Beachtung, haben sich ja dort glücklicherweise noch einige dieser Zeitzeugen des Verkehrswesens erhalten!

Niederwiesa

Niederwiesa bietet nach jetzigem Forschungsstand eine heute nahezu einmalige Palette an erhaltenen Leitsteinen. Die insgesamt 17 Steine teilen sich auf drei Gruppen auf:

  • 5 Steine an der Braunsdorfer Straße zwischen Lichtenwalder Straße und Mühlenstraße,
  • 6 Steine an der Dresdner Straße zwischen Kirchstraße und Eubaer Straße und
  • 6 Steine an der Eisenbahnbrücke über die Dresdner Straße westlich des Ortskerns

Die Steine in Niederwiesa sind aber allesamt rot bandagiert. An gerader Strecke müsste die Banderole jedoch schwarz sein.

Braunsdorf

Aus Braunsdorf sind Leitsteine aus den 1930ern und 1960er Jahren auf einigen Fotografien überliefert. Entlang der Straße und der Insel am und durch den Viadukt standen einst - relativ eing - zahlreiche solcher Steine. Spätere Farbaufnahmen zeigen die ursprüngliche Farbgebung mit weißem Kopf, roter Banderole und ungefärbten Fuß.  

Abb. 5: Diese historische Aufnahme, schätzungsweise aus den 1960er Jahren, zeigt einen Blick vom Viadukt über die Dorfstraße zum Altenhainer Berg. Deutlich sind mindestens sieben Leitsteine zu erkennen. Sie lassen eine einstige Farbgebung vermuten, sind aber stark abgewaschen. Quelle: Sammlung Heiko Lorenz

 

Leider sind diese Leitsteine bis auf einen an der Altenhainer Straße heute verschwunden.

Jedoch wurden am Bahnübergang zu einem unbekannten Zeitpunkt drei Leitsteine neu gesetzt. Die Intension indes ist unbekannt, fest steht nur, dass auf Aufnahmen Anfang der 1990er Jahre diese Steine noch nicht dort aufgestellt waren.



Ebersdorf

Auch im nahen Chemnitzer Stadtteil Ebersdorf finden sich noch heute unscheinbare, verschmutzte Leitsteine an der oberen Max-Saupe-Straße, in Höhe Pflegeheim und Polizeistandort. Hier handelt es sich um zwei Gruppen von fünf beziehungsweise dreizehn Steinen. Deren teilweise unregelmäßiger Querschnitt mit Seitenbreiten zwischen 13 und 24 Zentimetern stellt sich im Durchschnitt jedoch als Quadrat mit etwa 20 Zentimetern Schenkellänge heraus. Die Steine ragen zwischen 47 und 82 Zentimetern aus dem Boden. Ein Stein zeigt noch geringe Farbreste eines weißen Fußes und eines roten Bandes von 5 Zentimetern Höhe. Alle anderen Steine sind abgewittert und stark verschmutzt.



Resümee

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass seit dem Aufkommen der Plastikleitpfosten (StVO-Zeichen 620) ab 1957 die Leitsteine ihre Funktion und damit auch ihre Bedeutung verloren haben, so dass sie bei der Grunderneuerung oder dem Ausbau der Straßen fast völlig aus dem Straßenbild verschwanden. Sofern sie hier und da noch zu finden sind, sollte ihnen als geschichtliches Zeugnis des Straßenbaus wieder Beachtung geschenkt und Ihre Erhaltung als Kleindenkmäler angestrebt werden. Die letzten Sachzeugen früherer Verkehrssicherungseinrichtungen müssen unbedingt der Nachwelt erhalten bleiben!

Das beste Beispiel ereignete sich während der viermonatigen Forschungs- und Ausarbeitungszeit dieser Thematik, indem die vierte Gruppe Niederwiesaer Leitsteine an der Talstraße Einmündung Dresdner Straße vom Erdboden verschwand!

 

(C) Heiko Lorenz
Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa

Quellen, Literatur

 

 

 

·         Liese, Albert: Die Abweissteine an den Straßen. in:  Die Straße. Heft 2/1935. Seiten 57 bis 59.

·         Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL) 1937. Verlag Volk und Reich, 4. Auflage Dezember 1942. Seite 23 f.

·         Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen an Bundesfernstraßen (HLB 1957) in: Allgemeines Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 16. März 1957.

·         TGL 12 096 "Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr, vertikale Leiteinrichtungen" vom Juni 1966.

 

 

http://www.strassengeschichte.de/Menueoptionen/Geschichte/Historie/Randsteine/randsteine.htm